Der Vorstand und der Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften haben gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz (AktG) einen Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats aufzustellen. Auf dieser Seite sind die Vergütungsberichte der Lenzing AG öffentlich zugänglich.