Der Vorstand und der Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften haben gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz (AktG) einen Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats aufzustellen. Auf dieser Seite sind die Vergütungsberichte sowie die Vergütungspolitik der Lenzing AG öffentlich zugänglich.

Vergütungspolitik